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WLAN Hot Spots

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde gekippt.

Am 2. März 2010 hat das Karlsruher Verfassungsgericht das Vorratsdatenspeicherungs-Gesetz gekippt. Der Gesetzgeber muss das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung das auf einer EU Richtlinie basiert, komplett überarbeiteten.

Zwar dürfen keine Daten gespeichert werden aber als Anbieter eines öffentlichen Internet Zugangs werden Sie trotzdem Schwierigkeiten haben wenn ihre Gäste z.B. illegal Dateien tauschen. In solchen Fällen hatten Sie als Anschlussinhaber wenn sie nicht nachweisen können wer zu diesem Zeitpunkt online war.

Dabei werden keine Verbindungsdaten gespeichert sondern nur die Zeiträume der Onlinesitzungen. Sehr wichtig ist das in Hotels und Cafés.

Ein solches Hot Spotsystem dass sie als Betreiber trotzdem absichert ist kostengünstig und kann ebenfalls in bestehende Netzwerke integriert werden.

Sollten Sie Interesse haben, setzen sich mit uns in Verbindung wir unterbreiten Ihnen gern ein entsprechendes Angebot.

Leistungsbeschreibung:

  • Einfaches Einrichten von Gastzugängen und automatische Benutzerticket-Erstellung (Voucher-Druck) für kostenpflichtige oder kostenfreie Internetzugänge
  • Strikte Trennung der Gastzugänge vom eigenen Netz
  • Erfassung der Accounting-Daten (Online-Zeiten, Volumina) pro User und Sitzung
  • Optional: Individuelle Gestaltung der Web-Seiten (z. B. Willkommensseite, Startseite, Voucher)